Barrierefreiheit

Wir, die Rechtsanwaltskanlei Palkovits & Sohm, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ra-kanzlei.at/

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Stellenweiße fehlen Überschriften des Typs h1

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Diese Erklärung wurde zuletzt am 25.09.2025 aktualisiert.

 

Feedback & Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail office@ra-kanzlei.at zu kontaktieren.

 

Kontakt

Dr. Manfred Palkovits
Mag. Martin Sohm
Rudolfsplatz 12, 1010 Wien

office@ra-kanzlei.at
T +43 1 535 9692

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)